Der tierärztlich Notfalldienst gewährleistet die Versorgung von Notfällen an Wochenenden, Feiertagen und in den Nachtstunden.

Tierärztlicher Kleintiernotdienst

seit 01/2024 landeseinheitliche Rufnummer
14 ct/min aus dem Festnetz, 42 ct/min aus dem Mobilfunknetz

Hinweise zum Notfalldienst

  • Prüfen Sie gut, ob es sich tatsächlich um einen echten Notfall handelt, der es nicht erlaubt, bis zur nächsten Sprechstunde zu warten. Der Notdienst sollte nicht durch Bagatellfälle daran gehindert werden, die zeitnahe Versorgung akuter Notfälle zu gewährleisten.
  • Die telefonische Ankündigung des Notfalls bei der diensthabenden Praxis ist erforderlich. Zum einen kann hier bereits geklärt werden, ob und wie schnell gehandelt werden muss, zum anderen muss die Praxis während des Notdienstes nicht mit einer Tierärztin oder einem Tierarzt besetzt sein. Diese müssen die Praxis indes so erreichen können, dass mit der Notfallbehandlung unverzüglich begonnen werden kann.
  • Teilen Sie am Telefon Folgendes mit: Name des Tierhalters, Angaben zur Notfallsituation des Tieres, voraussichtliche Ankunft in der Praxis, Rufnummer, unter der Sie bis zu Ihrem Eintreffen erreichbar sind.
  • Tierärztliche Kliniken sind ständig dienstbereit – in diesen Einrichtungen ist eine tierärztliche Versorgung rund um die Uhr sichergestellt. Bitte melden Sie sich telefonisch an!
  • Falls Ihnen der Sitz der Praxis nicht bekannt ist, fragen Sie nach der Wegbeschreibung und nach den Parkmöglichkeiten.
  • Bei Kleintiernotfällen besteht kein Anspruch auf einen Hausbesuch.
  • Nehmen Sie den EU-Heimtierausweis oder Impfausweis Ihres Tieres und, wenn Sie Ihrem Tier regelmäßig Medikamente zu verabreichen haben, auch diese mit, vor allem, wenn Sie nicht zu Ihrem Haustierarzt fahren.
  • Sorgen Sie für einen schonenden und sicheren Transport und sprechen Sie beruhigend mit Ihrem Tier. Bedenken Sie aber, dass Tiere mit Schmerzen oder in Panik aggressiv reagieren können – schützen Sie sich selbst! (ggf. Maulkorb anlegen).
  • Für Notfallbehandlungen werden erhöhte Gebühren (bis zum vierfachen Gebührensatz gemäß Gebührenordnung für Tierärzte in der jeweils geltenden Fassung) und eine Notdienstgebühr i. H. v. 50 € berechnet.
  • Tierkrankenversicherungen sind geeignet, die finanziellen Belastungen abzusichern.

Quelle: ltk-brandenburg.de

Notdienst-information des LTK

Ab dem 1. Januar 2024 ist der tierärztliche Kleintiernotdienst im Land Brandenburg über die einheitliche Rufnummer 0180 58 43 736* zu erreichen. Dies ist möglich, weil die Landestierärztekammer Brandenburg ein neues Notdienstkonzept einführt. Eine speziell dafür entwickelte Software vermittelt hilfesuchende Tierhalter:innen automatisch an die nächstgelegene diensthabende Tierarztpraxis, sofern Vorwahl oder Postleitzahl des Anrufers bekannt sind.

Damit entfällt die insbesondere für Haushalte ohne Tageszeitung oft mühevolle und zeitaufwändige Suche nach der zuständigen Notdienstpraxis, so Kammerpräsident Martin Pehle.

Die Preise in den Tierarztpraxen richten sich nach der Gebührenordnung der Tierärzte. Im Notdienst ist den Tierärzten die Berechnung einer Notdienstpauschale von 5O € (ohne MwSt.) vorgeschrieben. Die tierärztlichen Leistungen müssen nach dem zweifachen Gebührensatz abgerechnet werden. Die Obergrenze liegt im Notdienst beim vierfachen Gebührensatz.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Notdienste-Seite der LTK Brandenburg.

* 14 ct/min aus dem Festnetz, 42 ct/min aus dem Mobilfunknetz

Quelle: Presseinformation ltk-brandenburg.de von 1.12.2023